Rauschbrandschutzimpfung 2017

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Die Kosten für den Impfstoff werden für das Jahr 2017 vom Land Kärnten getragen.

Der Impfstoff ist beim Amt der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Veterinärwesen, Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt, bzw. bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abholbar.

Die Impfung ist vom Landwirt bis 31. März 2017 direkt beim Tierarzt seiner Wahl anzumelden.

Tierbesitzer und Impftierärzte sind auf die Frist 15. Mai 2017, zu der die Rauschbrandschutzimpfung beendet sein muss, nachdrücklichst hinzuweisen.