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Amtstafel
Auf Grund der Niederschläge der letzten Zeit, ist die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben.
Es wird daher die Verordnung, Zl. SP21-ALL-250/2019 (001/2019) vom 11.06.2019, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der Bezirkshauptmann:
Mag. Dr. Klaus
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Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist
jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald
und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die
Vorbeugung und Bekämpfung der Massenvermehrung von Fichten-Borkenkäfern;
Anbei die Verordnung der BH Spittal an der Drau
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Das Sturmtief, das Kärnten Ende Oktober 2018 erfasst hat, hat Schäden in großem Ausmaß hinterlassen. Jetzt
haben die Betroff enen rechtliche Fragen, wollen wissen, woher sie Unterstützung in dieser Situation bekommen.
Das Land Kärnten bietet auf der Homepage www.ktn.gv.at eine Übersicht, welche
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Auf Grund der Niederschläge der letzten Zeit, ist die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben.
Es wird daher die Verordnung, Zl. SP21-ALL-239/2018 (001/2018) vom 31.07.2018, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der Bezirkshauptmann:
Mag. Dr. Klaus
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Frauen-Volksbegehren
Don`t Smoke Volksbegehren
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Die Kosten für den Impfstoff werden für das Jahr 2018 vom Land Kärnten getragen.
Der Impfstoff ist beim Amt der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Veterinärwesen, Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt, bzw. bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abholbar.
Die Impfung ist vom Landwirt