Verbot des Feueranzündens

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Anbei übermitteln wir Ihnen die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau:

Ab 31.03.2026 gilt ein striktes VERBOT

- des jegliches Feueranzündens sowie

- das Rauchen im Wald und in waldnahen Flächen