März 2021

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Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist

jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige

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Bitte vormerken: 17. März und 14. April 2021 

Im aktuellen Müllkalender wurde der Notartermin leider fälschlicherweise am 29. März eingetragen.