Amtstafel

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Auf Grund der Niederschläge der letzten Zeit, ist die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben.

Es wird daher die Verordnung, Zl. SP21-ALL-250/2019 (001/2019) vom 11.06.2019, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Der Bezirkshauptmann:

Mag. Dr. Klaus Brandner

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Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist

 jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald

 und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige

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