- Artikel
Dateianhänge
Gemeinderundschreiben 13.06.2023408.73 KB
Gemeinderatssitzung am 26.5.2023, 15 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Mallnitz
Wahlrecht:
Gemäß § 17 der Landtagswahlordnung sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Land Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben, wahlberechtigt.
Wahllokal:
Das Wahllokal der Gemeinde Mallnitz