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Gemeinderundschreiben 24.06.2025789.43 KB
VERORDNUNG
über das Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich gemäß § 41 Abs 1 iVm § 170 Abs 1 des Forstgesetzes 1975 idgF. Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit), die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist und