Rundschreiben

  • Artikel

VERORDNUNG 

über das Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich gemäß § 41 Abs 1 iVm § 170 Abs 1 des Forstgesetzes 1975 idgF. Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit), die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist und

Dateianhänge