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Voranschlagsverordnung 202085.67 KB
Auf Grund der Niederschläge der letzten Zeit, ist die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben.
Es wird daher die Verordnung, Zl. SP21-ALL-250/2019 (001/2019) vom 11.06.2019, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der Bezirkshauptmann:
Mag. Dr. Klaus Brandner